Sport nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ab 29. März

<p>Ab dem heutigen Tage (29. März 2021) gilt eine überarbeitete Coronaschutzverordnung für das Land NRW und das Gebiet der Stadt und Städteregion Aachen. Durch die sogenannte „<strong>Corona-Notbremse</strong>" ergibt sich nach Mitteilung des Aachener Krisenstabes eine Änderung im Bereich Sport.<br /> <br /> <span class="h2"><span class="h4">Gruppentraining U14 - Anzahl der Kinder beachten!</span></span>Ab sofort dürfen <strong>Gruppen von bis zu 20 Kindern</strong> bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zzgl. bis zu zwei Aufsichtspersonen <strong>mit der</strong> <strong>Test-Option</strong><strong> mit einem negativen Schnelltest</strong> Sport machen.</p>

<p>Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes mitzuführen. Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurückliegen.</p>

<p><strong>Ohne Schnelltest reduziert sich die zulässige Gruppengröße auf höchstens 10 Kinder zzgl. bis zu zwei Aufsichts- /Ausbildungspersonen.</strong></p>

<p><br /> <span class="h4">Die übrigen Regelungen bleiben gültig</span></p>

<p>Mögliches Sporttreiben von Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten auf Sportanlagen im Freien:</p>

<ol> <li><span><span><span><span><span><span>Personen allein</span></span></span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span><span><span>Beliebig viele Personen aus einem Hausstand</span></span></span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span><span><span>Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber <strong>nur eine Person</strong> aus dem anderen Hausstand, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.</span></span></span></span></span></span></li> </ol>

<p class="CxSpMiddle">Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich.</p>

 

<p><strong>Alle weiteren Vorgaben und Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten weiterhin.</strong><br /> <br /> >> Coronaschutzverordnung ab 29.03.2021 - Lesefassung mit Markierung (.pdf)</p>