Orientierungshilfe zum Sportbetrieb ab 31. Mai | Drei Stufen bei Inzidenz unter 100

<p><em>Obenstehende Grafik des Landessportbundes NRW als pdf-Datei.</em></p>

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<p><strong>Update 1. Juni:</strong> der Landessportbund NRW hat nach Rückfragen der Vereine und Verbände und entsprechenden Erläuterungen durch die Staatskanzlei die oben veröffentlichte Grafik angepasst.</p>

<p><em>"Wichtig ist in der neuen Systematik der drei Inzidenzstufen, dass die Erlaubnisse aus Stufe 3 in die Stufe 2, und die Erlaubnisse aus den Stufen 3 und 2 in die Stufe 1 „mitgenommen“ werden."</em></p>

<p>Außerdem gibt es eine zweite Übersicht, die aufführt, welche Anforderungen die notwendigen Tests für Kontaktsport, Hallensport und beim Schwimmen erfüllen müssen.</p>

<p>Übersicht Anforderung Test-Vorgaben für den Sport in NRW (.pdf)</p>

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<p>Die duch die NRW-Landesregierung in der Corona-Schutzverordnung aufgeführten <strong>Lockerungen für den Sportbetrieb</strong> sind nun auch in der Stadt und Städtereigon Aachen in Kraft getreten. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter den Wert von 100 gefallen gilt seit Sonntag, 30. Mai, die <strong>Inzidenzstufe 3</strong> der NRW-Verordnung.</p>

<p>Die Regelungen für die Stufen 2 und 1, unter einer Inzidenz von 50 bzw. unter 35, finden Sie in der <strong>Grafik des Landessportbundes NRW</strong> oder im vollständigen Wortlaut in der Verordnung.</p>

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<p><br /> <strong><em>Der Fachbereich Sport der Stadt Aachen informierte heute (31. Mai) wie folgt:</em></strong></p>

<p>Die gemeinsame Sportausübung <strong>im Freien</strong> einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf ist wieder zulässig.</p>

<p>Ab sofort dürfen folgende Gruppen wieder <strong>Kontaktsport im Freien</strong> betreiben:</p>

<ul> <li><span><span><span><span><span>Gruppen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung</span></span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span><span>Gruppen von Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem zusätzlich immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen</span></span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span><span>Gruppen ausschließlich immunisierter Personen ohne Begrenzung der Personenanzahl oder Hausstände </span></span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span>Gruppen von bis zu <strong>25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren</strong> zzgl. bis zu zwei Aufsichtspersonen</span></span></span></span></li> </ul>

 

<p>Zudem darf folgende Gruppe <strong>kontaktfreien Sport</strong> <strong>im Freien</strong> betreiben:</p>

<ul> <li><span><span><span><span><span>Gruppen von bis zu 25 Personen bei ausschließlich kontaktfreier Sportausübung</span></span></span></span></span></li> </ul>

<p><strong>Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin zwischen den sporttreibenden Personen oder Gruppen dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Meter einzuhalten ist und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Umkleiden und Duschen, unzulässig ist.</strong></p>

 

<p>Des Weiteren ist der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportanlagen im Freien zulässig</p>

<ul> <li><span><span><span><span>bis zu 100 Personen mit Negativnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wenn die Regelungen zum Mindestabstand gesichert eingehalten werden</span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span>bis zu 500 Personen mit Negativnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand.</span></span></span></span></li> </ul>

 

<p><strong>Eine Immunisierung liegt vor, wenn </strong></p>

<ul> <li><span><span><span><span><span>ein Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2 vorliegt und bei denen die Gabe der letzten vorgeschriebenen oder empfohlenen Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erfolgte, oder</span></span></span></span></span></li> </ul><ul> <li><span><span><span><span><span>ein Genesenennachweis vorliegt, wobei der Nachweis der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.</span></span></span></span></span></li> </ul>

 

<p>Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb ist für Profiligen sowie Sportler*innen der Bundes- und Landeskader an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U18, U17, U16, U15) zulässig.</p>

<p>Alle weiteren Vorgaben und Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten weiterhin.</p>

 

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<p><strong>Schwimmen:</strong> Anfängerkurse sind für Kinder & Jugendliche drinnen & draußen zulässig. Freibäder dürfen zum Schwimmen öffnen. Bitte beachten Sie die Vorgaben der Anbieter (Testpflicht, Gruppengrößen, Reservierung).</p>

<p>Freibad Hangeweiher nimmt den Betrieb ab 31. Mai auf.</p>

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<p><br /> Auf Website des <strong>Landessportbund NRW</strong> finden Sie außerdem ausführliche Informationen und Antworten zu den häufig gestellten Fragen:</p>

<p>Infoseite des Landessportbundes NRW</p>