Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport? | seit 3. April 2022

<p><strong>Neue Coronaschutzverordnung: Masken- und Testpflichten entfallen in vielen Bereichen</strong></p>

<p>Seit dem gestrigen Sonntag, 3. April 2022, reduziert das Land NRW die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.</p>

<p>Für den Sportbetrieb im Verein entfallen damit nach zwei Jahren alle Einschränkungen.</p>

<p><strong>Der Stadtsportbund Aachen bittet aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzwerte alle Verantwortlichen und Sporttreibenden sorgsam mit dem Wegfall der Regelungen umzugehen</strong>, damit alle gesund bleiben und auch in den kommenden Wochen gemeinsam Sport treiben können!</p>

<p><br /> Der Landessportbund NRW weist in diesem Zusammenhang auf drei Aspekte hin, die jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beachten kann:</p>

<ul class="ul-normal"> <li><strong>Eigenverantwortlichkeit </strong>übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!</li> <li><strong>AHA – Regeln</strong> beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!</li> <li><strong>Hygienekonzepte </strong>aufrecht halten und <strong>Hausrecht</strong> nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!<br /> Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen.“</li> </ul>

 

<p><strong>Dokumente des Landes NRW:</strong></p>

<ul class="ul-normal"> <li>Anlage 1: Hygieneempfehlungen für Privatpersonen [.pdf]</li> <li>Anlage 2: Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen [.pdf]</li> <li>Coronaschutzverordnung gültig ab 3. April 2022 [.pdf]</li> </ul>