ab 19. Februar: Kontaktfreier Sport draußen auch mit 3G möglich

<p>Änderungen für den Sportbetrieb durch die ab dem 19. Februar 2022 gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW:</p>

<p>https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2022-02-18_coronaschvo_ab_19.02.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf</p>

 

<p>Der Landessportbund NRW fasst die relevanten Unterschiede wie folgt zusammen:</p>

<p><strong>"Kontaktfreier Sport draußen jetzt auch mit 3G möglich</strong></p>

<p>Eine Änderung der Verordnung betrifft die Differenzierung des Sporttreibens draußen. Demnach gilt für Sport draußen nicht mehr durchgehend 2G, sondern für kontaktfreien Sport reicht 3G.<br /> <br /> Der entsprechende Satz der Verordnung lautet, dass für immunisierte oder getestete Personen draußen Folgendes erlaubt ist: <strong>„… </strong>die gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)“.<br /> Kontaktfreier Sport ist unter Bezugnahme auf weitere Passagen der Verordnung und ihre Anlagen solcher Sport, bei dem durchgehend ein Abstand von wenigstens 1,5 Metern eingehalten wird.</p>

<p>Für immunisierte Personen ändert sich nichts. Draußen ist für sie jeglicher Sport möglich.</p>

 

<p><strong>Zuschauerregelungen</strong></p>

<p>Die Höchstzahl der zulässigen Zuschauer wurde nicht verändert. Es gibt lediglich den Zusatz, dass freie Platzkapazitäten dazu genutzt werden sollen, angemessene Abstände zwischen den Besuchern sicherzustellen."</p>